Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Beschlusses vom 8. Juni 2022 (Az. 1 C 24.21) veröffentlicht, mit dem es den Europäischen Gerichtshof in einem Verfahren angerufen hat, in dem in Frage steht, welche Folgen ein inlandsbezogenes Abschiebungsverbot nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK für den Erlass einer Abschiebungsandrohung hat. Das BVerwG sieht unionsrechtlichen Klärungsbedarf zu der Frage, ob die Rechtslage in Deutschland, gemäß der das Vorliegen von Abschiebungsverboten und Gründen für die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nicht entgegensteht, mit Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG vereinbar ist, wonach die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie in gebührender Weise das Wohl des Kindes und die familiären Bindungen berücksichtigen. Das BVerwG hatte über seinen Beschluss bereits in einer Pressemitteilung vom 8. Juni 2022 berichtet.
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