Mit Urteil vom 13. Januar 2022 (Az. 1480/16 u.a., Hashemi u.a. gg. Aserbaidschan) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Auslegung und Anwendung nationaler Rechtsvorschriften über die Ausstellung von Identitätskarten durch Verwaltungsbehörden und Gerichte in Aserbaidschan willkürlich gewesen sei und das Recht der Antragsteller aus Art. 8 EMRK verletzt habe. Die Antragsteller, in Aserbaidschan geborene Kinder von Flüchtlingen aus Afghanistan und Pakistan, seien nach dem anwendbaren aserbaidschanischem Recht Staatsangehörige Aserbaidschans geworden und hätten Anspruch auf Ausstellung einer Identitätskarte gehabt, so der EGMR; das Vorenthalten einer solchen Karte sei einer Weigerung vergleichbar, ihre Staatsangehörigkeit anzuerkennen, und sei willkürlich erfolgt.
Schreibe einen Kommentar