Zweitantrag eines in Griechenland Schutzberechtigten darf nicht als unzulässig abgelehnt werden

Asylanträge von Personen, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, dürfen derzeit nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG als unzulässig abgelehnt werden, so der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Urteil vom 27. Januar 2022 (Az. A 4 S 2443/21). Vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls bestehe nach aktuellen Erkenntnissen die ernsthafte Gefahr, dass solchen Personen wegen des realen Risikos von Obdachlosigkeit eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK drohe. Der VGH Mannheim schließt sich in diesem ausführlich begründeten Urteil der Rechtsprechung diverser anderer Rechtsmittelgerichte (OVG Bremen, OVG Lüneburg, OVG Koblenz, OVG Münster) an.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ISSN 2943-2871