Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher aus Syrien

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 23. August 2021 (Az. 8 A 1992/18.A) entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen sei, weil er sich dem Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen habe. Personen, die sich durch eine illegale Ausreise dem Wehrdienst in Syrien entzogen hätten, würden bei Rückkehr nach Syrien deswegen nicht bestraft, sondern üblicherweise direkt zum Militärdienst eingezogen, jedenfalls aber würde eine Verfolgung solcher Personen nicht an einen flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsgrund anknüpfen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871