Rechtsschutzinteresse für Eilrechtsschutz auf Erteilung einer Duldung

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 20. August 2021 (Az. 2 M 89/21) entschieden, dass das Rechtsschutzinteresse eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO, ihm eine Duldung gemäß § 60a AufenthG zu erteilen, erst mit einer unmissverständlichen Anerkennung seines Rechtsanspruchs auf weitere Duldung durch die zuständige Ausländerbehörde entfalle. Es folge im Regelfall aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, dass der betroffene Ausländer jederzeit ein rechtliches Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung besitze, mit der die Abschiebung vorläufig untersagt werde.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl-… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

  • Frankreich verletzt systematisch KRK bei Altersfeststellung unbegleiteter Minderjähriger

    Der UN-Kinderrechtsausschuss hat in drei Entscheidungen gegen Frankreich aus dem Sommer 2024 sowie von Anfang 2026 systematische Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) im Zusammenhang mit der Altersfeststellung unbegleiteter Minderjähriger festgestellt. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Mette Steffen, Gianna Wollmann und Leonie Rohmann erarbeitet und von… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871