Laut einem Bericht der Leipziger Zeitung vom 23. September 2021 hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass eine polizeiliche Identitätsfeststellung gegen eine Gruppe von Personen, die im Juli 2019 im Flughafen Leipzig/Halle gegen eine Sammelabschiebung protestiert hatte, rechtswidrig war. Es habe sich, so das Verwaltungsgericht, um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts gehandelt, außerdem sei der Flughafen mehrheitlich in öffentlicher Hand, so dass auch eine Bezunahme auf das Hausrecht des Flughafens nicht zulässig sei, um eine Identitätsfeststellung zwecks Verhängung eines Hausverbots durchzuführen.
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