Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Eine Abschiebung verstoße gegen Art. 8 EMRK in Verbindung mit § 60a Abs. 2. S. 1 AufenthG, wenn die deutsche nichteheliche Lebenspartnerin eines Ausländers schwer erkrankt und auf seine Fürsorge und seinen Beistand angewiesen sei, so das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 24. September 2021 (Az. 2 M 118/21). Dies gelte insbesondere, so das OVG, wenn abzusehen sei, dass die Abschiebung zu einer längerfristigen Trennung führen würde. Das OVG überträgt hier praktisch die aus Art. 6 GG abgeleiteten aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft (siehe BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011 (Az. 2 BvR 1367/10), Rn. 16) auf die vom Schutzbereich des Art. 8 EMRK umfasste nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871