Rücküberstellungen nach Bulgarien wieder zulässig

In einer Pressemitteilung vom 8. Dezember 2021 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Änderung seiner Rechtsprechung zur Rückführung von alleinstehenden, nicht vulnerablen Personen, die in Bulgarien internationalen Schutz erhalten haben, bekanntgegeben. Danach dürften solche Personen nach Bulgarien rücküberstellt werden, das OVG halte insoweit nicht mehr an seiner Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 fest, die auf Grundlage der damaligen Erkenntnislage ergangen sei. Die Behandlung von nicht vulnerablen international Schutzberechtigten in Bulgarien genügten derzeit den Anforderungen nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Volltexte der Urteile in den vier betroffenen Verfahren (Az. 10 LB 278/20, 10 LB 268/20, 10 LB 270/20 und 10 LB 257/20) wurden noch nicht veröffentlicht.

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ISSN 2943-2871