Polnische Verordnung über Ausnahmezustand an Grenze rechtswidrig

Das Oberste Gericht Polens hat am 18. Januar 2022 entschieden, dass die strafrechtliche Verurteilung von drei Journalistinnen und Journalisten, die im September 2021 im polnischen Grenzgebiet zu Belarus aufgegriffen wurden und denen der unerlaubte Aufenthalt in dem aufgrund der Verhängung des Ausnahmezustands gesperrten Grenzgebiet vorgeworfen wurde, rechtswidrig war, und die Betroffenen freigesprochen. Die Rechtsverordnung des polnischen Ministerrats vom 2. September 2021, die Grundlage für die Verhängung des Ausnahmezustands in der Grenzregion zu Belarus und für die Verurteilung der Betroffenen war, überschreite die Grenzen der vorhandenen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen und sei überdies unverhältnismäßig. Die Entscheidung kann in ihrem (polnischen) Wortlaut hier abgerufen werden.

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ISSN 2943-2871