Ein über dreizehn Jahre laufendes Asylverfahren eines US-amerikanischen Wehrdienstverweigerers ist voraussichtlich beendet, es gibt keine Gruppenverfolgung von kurdischen Sunniten im Irak, ein Visum hätte schriftlich beantragt werden können und der Europäische Gerichtshof wird zur Auslegung der EU-Richtlinie 2003/109/EG angerufen. Außerdem in dieser Ausgabe: die Verhältnismäßigkeit einer ärztlichen Untersuchung, der Eintritt einer Duldungsfiktion und ein Ausweisungsinteresse wegen Verstoßes gegen die Passpflicht.