Asylfolgeantrag während eines laufenden Abschiebungsverfahrens grundsätzlich rechtsmissbräuchlich?

Ein im Verlauf einer Abschiebungsmaßnahme gestellter Asylfolgeantrag könne jedenfalls dann nicht die Wirkungen des § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG hervorrufen, wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig mit der Antragstellung vortrage und im gerichtlichen Verfahren glaubhaft mache, weshalb eine frühere Antragstellung unmöglich gewesen sei, weil der Antrag in einem solchen Fall von vornherein nur auf die Verhinderung der konkreten Abschiebung gerichtet, damit rechtsmissbräuchlich und „gerichtlichem Rechtsschutz entzogen“ sei, meint das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Beschluss vom 12. April 2022 (Az. 4 L 633/22.KS). Diese Argumentation ist sicherlich falsch, wenn nicht skandalös, zumal der Tatbestand des Urteils keinerlei Ausführungen dazu enthält, wann genau der Folgeantrag denn gestellt wurde.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871