Einem Medienbericht zufolge wurde die für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden in Belgien zuständige Behörde Fedasil seit Anfang des Jahres in 740 Fällen gerichtlich verurteilt, weil sie Schutzsuchende nicht oder nur mit Verzögerung untergebracht habe. Hintergrund ist eine von der Behörde geführte Warteliste für den Zugang zu Unterbringung, auf der wohl vor allem alleinstehende männliche Schutzsuchende landen und die die Behörde trotz ihrer von belgischen Gerichten festgestellten Rechtswidrigkeit beibehalten will.
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