Keine ernstlichen Zweifel an Europarechtskonformität des deutschen Zweitantragsverfahrens

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in seinem Beschluss vom 24. Mai 2022 (Az. 5 L 244/22.WI.A), der in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen ist, stehen weder die deutsche Regelung über Zweitanträge (§ 71a AsylG) noch die nach deutschem Recht vorgesehene verfahrensrechtlich getrennte Prüfung von ziel- und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen in Widerspruch zu EU-Recht. Dass aktuell die Frage, ob aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 14. Januar 2021 in der Sache C-441/19 die Unionsrechtswidrigkeit der nach deutschem Recht vorgesehenen verfahrensrechtlich getrennten Prüfung von ziel- und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen zu folgern ist, in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet werde, rechtfertige unter anderem vor dem Hintergrund des in Eilverfahren anzulegenden strengen Maßstabs noch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871