Immer noch keine Leistungseinschränkung nach verweigerter Ehrenerklärung

Das Landessozialgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 23. Juni 2022 (Az. L 4 AY 13/22 B ER) entschieden, dass eine Beschränkung der Leistungen nach dem AsylbLG nicht darauf gestützt werden kann, dass sich ein Leistungsberechtigter weigert, bei der für ihn zuständigen Botschaft eine Ehrenerklärung zu unterschreiben, er wolle freiwillig in sein Heimatland zurückkehren. Das LSG verweist zu Recht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2013 (Az. B 7 AY 7/12 R), das genau diese Frage bereits entschieden hatte. Das erstinstanzlich mit dem Verfahren befasste Sozialgericht Frankfurt hatte offenbar probiert, diesen Grundsatz zu relativieren, weil das BSG seine Auffassung „nicht näher dargelegt habe“.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871