Immer noch keine Leistungseinschränkung nach verweigerter Ehrenerklärung

Das Landessozialgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 23. Juni 2022 (Az. L 4 AY 13/22 B ER) entschieden, dass eine Beschränkung der Leistungen nach dem AsylbLG nicht darauf gestützt werden kann, dass sich ein Leistungsberechtigter weigert, bei der für ihn zuständigen Botschaft eine Ehrenerklärung zu unterschreiben, er wolle freiwillig in sein Heimatland zurückkehren. Das LSG verweist zu Recht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2013 (Az. B 7 AY 7/12 R), das genau diese Frage bereits entschieden hatte. Das erstinstanzlich mit dem Verfahren befasste Sozialgericht Frankfurt hatte offenbar probiert, diesen Grundsatz zu relativieren, weil das BSG seine Auffassung „nicht näher dargelegt habe“.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871