Die Sicherung elementarer Grundbedürfnisse, eine Überschwemmungskatastrophe, syrische Nationalpässe, falsche Adressen und asylgerichtliche Statistik sind die Themen der Woche.
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Die Sicherung elementarer Grundbedürfnisse, eine Überschwemmungskatastrophe, syrische Nationalpässe, falsche Adressen und asylgerichtliche Statistik sind die Themen der Woche.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31. Oktober 2022 eine vorläufige Maßnahme gegen Belgien erlassen, die den Staat dazu verpflichtet, einem sich in Belgien aufhaltenden Schutzsuchenden Unterbringung und Verpflegung zu gewähren, und über die er in einer Pressemitteilung berichtet. Der Schutzsuchende hatte bereits im Juli 2022 eine Anordnung eines belgischen Gerichts erwirkt, die den belgischen Staat zur Gewährung von Unterbringung und Verpflegung verpflichtet, die zuständigen Behörden hatten diese Anordnung aber bislang ignoriert.
Das Verwaltungsgericht München hat in seinem Urteil vom 11. Oktober 2022 (Az. M 10 K 17.41229) keine Bedenken, eine Abschiebung nach Pakistan trotz der Überschwemmungskatastrophe dort zuzulassen, und sieht dementsprechend die Voraussetzungen der § 60 Abs. 5, 7 AufenthG nicht erfüllt. Da lediglich ein Drittel des Landes von Überschwemmungen betroffen war, könne die Flutkatastrophe für sich genommen nicht als Argument für die Annahme eines Abschiebungsverbotes herangezogen werden, sondern müssten die individuellen Umstände des Klägers betrachtet werden. Der Kläger gehöre nicht zum Kreis vulnerabler Personen und könne eine Situation extremer materieller Not voraussichtlich mithilfe von Rückkehrhilfen und eigener Arbeit abwenden.
Mit Beschluss vom 24. Oktober 2022 (Az. 13 ME 249/22) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren entschieden, dass die Verpflichtung von subsidiär Schutzberechtigten zur Beschaffung eines syrischen Nationalpasses nicht unzumutbar ist. Die Behauptung, der syrische Staat und dessen Auslandsvertretungen stellten derzeit tatsächlich keine Pässe mehr aus, jedenfalls aber seien die Kosten hierfür willkürlich hoch und müssten Bestechungsgelder gezahlt werden, sei nicht belegt worden. Eine Unzumutbarkeit ergebe sich auch nicht daraus, dass der dem subsidiären Schutzstatus zugrundeliegende drohende ernsthafte Schaden im Sinne des § 4 AsylG auf eine Bedrohung durch staatliche Behörden zurückgehe, weil dies nicht glaubhaft gemacht worden sei.
Ein Berufungsgericht ist in asylgerichtlichen Verfahren nicht zur Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes an das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtet, meint das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 24. Oktober 2022 (Az. 2 LA 45/22), wenn die anwaltlich vertretene Klägerin unter anderem durch die korrekt formulierte Rechtsmittelbelehrung im erstinstanzlichen Urteil hinreichend Anhaltspunkte hatte, an welches Gericht der Schriftsatz zu adressieren sei.
Mit Antwort vom 12. Oktober 2022 (BT-Drs. 20/4019) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es um Asylstatistik und asylgerichtliche Verfahren im ersten Halbjahr 2022 geht. Neben zahlreichen Zahlenangaben zu asylgerichtlichen Entscheidungen enthält die Antwort auch Angaben zu Verwaltungsgerichten, die in asylgerichtlichen Verfahren in Bezug auf 15 Hauptherkunftsländer von Schutzsuchenden besonders geringe Aufhebungsquoten haben. Für Schutzsuchende aus Afghanistan etwa waren demnach im ersten Halbjahr 2022 die Verwaltungsgerichte Würzburg, Augsburg, Ansbach, Leipzig und Kassel besonders schlechte Adressen, für Schutzsuchende aus dem Iran die Verwaltungsgerichte Darmstadt, Berlin und Gelsenkirchen. Mit Antwort vom 16. Oktober 2022 (BT-Drs. 20/4197) auf eine weitere Kleine Anfrage hat die Bundesregierung ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Halbjahr 2022 zu Dublin-Verfahren vorgelegt, die unter anderem Angaben zu erfolgreichen gerichtlichen Eilanträgen gegen Dublin-Überstellungen enthält. Danach gab es etwa im Jahr 2021 erfolgreiche Eilanträge gegen Überstellungen in alle Dublin-Staaten außer Estland, Island, Luxemburg und Zypern.
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Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…
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Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…
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Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…
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Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…
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Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…