Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen berichtet in seinem Beschluss vom 5. Januar 2023 (Az. 1a L 1642/22.A) darüber, dass laut Angabe des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Italien die Aufnahme und Wiederaufnahme von Schutzsuchenden in Dublin-Verfahren seit Dezember 2022 unter Berufung auf technische Gründe und fehlende Aufnahmekapazitäten „zeitlich befristet“, aber ohne Nennung eines konkreten Enddatums eingestellt habe.
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