Sichere und dauerhafte Rückkehr nach Vietnam möglich

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 23. März 2023 (Az. OVG 11 S 8/23) keine Zweifel daran, dass ein vietnamesischer Staatsangehöriger, der mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine gelebt hat und im März 2022 als Kriegsflüchtling ins Bundesgebiet eingereist ist, sicher und dauerhaft nach Vietnam zurückkehren kann. Dass nicht-ukrainische Staatsangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für die Ukraine nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren könnten, treffe weder generell noch regelmäßig für vietnamesische Staatsangehörige zu. Aus dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes ergebe sich, dass eine Rückkehr vietnamesischer Staatsangehöriger aus Deutschland in ihr Heimatland sowohl rechtlich als auch tatsächlich möglich sei und in den vergangenen Jahren unter Geltung eines zwischen der Bundesrepublik und Vietnam geschlossenen Reintegrationsabkommens auch in tausenden Fällen erfolgt sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871