Kostenerstattung für Dokumentenbeschaffung im Herkunftsland und Übersetzung

Kosten für die Beauftragung einer Rechtsanwältin im Herkunftsland des Asylklägers zur Beschaffung von Dokumenten sowie für die Übersetzung von nicht in deutscher Sprache abgefassten Dokumenten sind erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 31. Juli 2023 (Az. 26 K 424/20.A), in dem es diese Voraussetzungen für das entschiedene Verfahren bejaht hat. Die Beauftragung einer Rechtsanwältin in der Türkei sei notwendig gewesen, um amtliche Dokumente aus Ermittlungsverfahren gegen den Kläger zu beschaffen, die auf anderem Weg nicht zu erlangen gewesen wären. Die Relevanz der Unterlagen für die Begründung der Klage sei dadurch bestätigt worden, dass das Gericht das stattgebende Urteil entscheidend unter Bezugnahme auf diese Dokumente begründet habe.

Ein Kläger dürfe die Vorlage einer Übersetzung von in einer anderen Sprache abgefassten Dokumenten, auf die er seine Klage maßgeblich stütze, außerdem regelmäßig für erforderlich halten, da er auch unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes ansonsten das Risiko eingehe, dass die Dokumente wegen der deutschen Gerichtssprache unbeachtet blieben. Die Übersetzung durch „Laienübersetzer“ aus dem Umfeld des Klägers wäre demgegenüber nicht geeignet gewesen, um das Gericht zuverlässig und präzise über den Inhalt der Dokumente zu informieren, weil die Übersetzung die Gewähr dafür bieten müsse, dass sie im Detail mit dem Original übereinstimme, damit eine Entscheidung des Gerichts darauf gestützt werden könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871