Kostenerstattung für Dokumentenbeschaffung im Herkunftsland und Übersetzung

Kosten für die Beauftragung einer Rechtsanwältin im Herkunftsland des Asylklägers zur Beschaffung von Dokumenten sowie für die Übersetzung von nicht in deutscher Sprache abgefassten Dokumenten sind erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 31. Juli 2023 (Az. 26 K 424/20.A), in dem es diese Voraussetzungen für das entschiedene Verfahren bejaht hat. Die Beauftragung einer Rechtsanwältin in der Türkei sei notwendig gewesen, um amtliche Dokumente aus Ermittlungsverfahren gegen den Kläger zu beschaffen, die auf anderem Weg nicht zu erlangen gewesen wären. Die Relevanz der Unterlagen für die Begründung der Klage sei dadurch bestätigt worden, dass das Gericht das stattgebende Urteil entscheidend unter Bezugnahme auf diese Dokumente begründet habe.

Ein Kläger dürfe die Vorlage einer Übersetzung von in einer anderen Sprache abgefassten Dokumenten, auf die er seine Klage maßgeblich stütze, außerdem regelmäßig für erforderlich halten, da er auch unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes ansonsten das Risiko eingehe, dass die Dokumente wegen der deutschen Gerichtssprache unbeachtet blieben. Die Übersetzung durch „Laienübersetzer“ aus dem Umfeld des Klägers wäre demgegenüber nicht geeignet gewesen, um das Gericht zuverlässig und präzise über den Inhalt der Dokumente zu informieren, weil die Übersetzung die Gewähr dafür bieten müsse, dass sie im Detail mit dem Original übereinstimme, damit eine Entscheidung des Gerichts darauf gestützt werden könne.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871