Bundesregierung zur asylgerichtlichen Statistik

Mit Antwort vom 5. September 2023 (BT-Drs. 20/8222) hat die Bundesregierung eine Kleine Anfrage im Bundestag beantwortet, in der es um Asylstatistik und asylgerichtliche Verfahren für die Jahre 2022 und 2023 geht. Wie üblich enthält die Antwort, diesmal auf 69 Seiten nur für den asylgerichtlichen Teil, zahlreiche (zahllose) statische Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen für das Jahr 2022 und die ersten Monate des Jahres 2023. So sind etwa beim Bundesverwaltungsgericht nur noch 19 statt wie noch im Januar (siehe BT-Drs. 20/5709 vom 17. Februar 2023) 45 asylgerichtliche Verfahren anhängig. Die meisten Verfahren, nämlich 9.714, sind nach wie vor beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig (im Januar noch 9.883 Verfahren anhängig). Die Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts Gera wird einer besonders detaillierten statistischen Auswertung unterzogen, außerdem teilt die Bundesregierung mit, dass sie die Berechnung von Schutzquoten unter Einbeziehung von Gerichtsentscheidungen für „nicht zielführend“ hält (S. 7). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will in Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Februar 2023 (Rs. C-484/22), in dem es um die Berücksichtigung von Kindeswohl und von familiären Bindungen von Minderjährigen vor Erlass einer Rückkehrentscheidung ging, künftig eine „vertiefte Sachverhaltsaufklärung“ durchführen und die §§ 34, 35 AsylG in solchen Fällen nicht mehr anwenden (S. 22f.).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871