Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften beim vorübergehenden Schutz

Der Verwaltungsgerichtshof München korrigiert in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2023 (Az. 10 C 23.1793) das Verwaltungsgericht München wegen eines allzu konservativen Verständnisses von rechtlich schützenswerten Lebensgemeinschaften. In dem Verfahren ging es inhaltlich um den Anspruch eines drittstaatsangehörigen nichtehelichen Lebenspartners einer ukrainischen Staatsangehörigen auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. Das Verwaltungsgericht sah keine Erfolgsaussichten für ein solches Ansinnen, weil nach Art. 2 Abs. 4 lit. a) Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 unverheiratete Lebenspartner einer schutzberechtigten Person nur dann schutzberechtigt seien, sofern unverheiratete Paare nach den nationalen ausländerrechtlichen Rechtsvorschriften oder den „Gepflogenheiten“ des betreffenden Mitgliedstaats verheirateten Paaren gleichgestellt seien. Das deutsche Aufenthaltsrecht sehe aber einen Familiennachzug nur zu Ehepartnern und Lebenspartnern im Sinne des LPartG vor, Art. 6 GG schütze nur Ehe und Familie und eine Gleichstellung unverheiratet zusammenlebender Paare mit verheirateten Paaren finde nach dem deutschen Aufenthaltsrecht eben nicht statt. Der Verwaltungsgerichtshof fand das offenbar etwas undifferenziert und verwies auf den Beschluss des Bundesministeriums des Innern vom 14. März 2022. Wenn das Bundesinnenministerium darin den Kreis der begünstigten Angehörigen entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c) FreizügG/EU auf Lebensgefährten von ukrainischen Staatsangehörigen erstrecke, könne hierin eine „Gepflogenheit“ im Sinne des Art. 2 Abs. 4 Buchst. a) Alt. 2 Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 liegen, die auch Personen wie dem Kläger einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermittele. Jedenfalls sei diese Frage bislang in der Rechtsprechung soweit ersichtlich ungeklärt und nicht ohne Weiteres anhand des Gesetzes zu beantworten, sodass die Erfolgsaussichten der Klage zumindest offen seien.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871