Naturschutzrechtliches Baumfällverbot zur Verhinderung einer Flüchtlingsunterkunft wohl rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin informiert in einer Pressemitteilung vom 11. Januar 2024 über seine Eilentscheidung vom 9. Januar 2024 (Az. VG 24 L 305/23), in dem es ein vom Bezirksamt Pankow von Berlin erlassenes, sofort vollziehbares generelles Fällverbot für Bäume, die dem Neubau einer Flüchtlingsunterkunft weichen sollen, für voraussichtlich rechtswidrig hält. Unter anderem sei sich das Bezirksamt vermutlich nicht über sein Ermessen im Klaren gewesen, habe den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht hinreichend ermittelt (sondern sich lediglich auf ein von einer Anwohnerinitiative erstelltes Artenschutzgutachten verlassen) und die geplanten Fällungen auf unbestimmte Dauer untersagt und damit eine denkbar weitreichende Maßnahme gewählt, ohne weiter darzulegen, welche konkreten Maßnahmen zur Aufklärung und Bewertung des Sachverhalts es zu ergreifen gedenke und wieviel Zeit es hierfür benötige. Das Verwaltungsgericht weist in seiner Pressemitteilung auch darauf hin, dass das Bezirksamt am 10. Januar 2024, d.h. nur einen Tag nach der gerichtlichen Entscheidung, erneut ein sofort vollziehbares Fällverbot erlassen habe, wogegen sich die betroffene landeseigene Wohnungsbaugesellschaft in einem weiteren Eilverfahren (Az. VG 24 L 6/24) wende.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871