Systemische Mängel in Kroatien

Für im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Kroatien überstellte Schutzsuchende besteht jedenfalls dann die Gefahr, einer Kettenabschiebung und damit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK ausgesetzt zu sein, wenn die Schutzsuchenden zuvor über Bosnien-Herzegowina nach Kroatien eingereist sind, meint das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 24. April 2024 (Az. 22 L 691/24.A). Das Verwaltungsgericht verweist zur Begründung seiner Ansicht im Wesentlichen auf das ausführlich begründete Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 22. Februar 2024 (Az. M 10 K 22.50479), in dem in einer Hauptsacheentscheidung ebenfalls systemische Mängel in Kroatien angenommen wurden.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871