Anhörungsmangel nicht stets auch Gehörsverletzung

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht sich in seinem Beschluss vom 18. April 2024 (Az. 13 A 10157/24.OVG) dazu bemüßigt, erneut „dogmatisch trennscharf“ zwischen den verwaltungsverfahrensrechtlichen und speziellen asylverfahrensrechtlichen Regelungen zur Anhörung eines Betroffenen einerseits sowie der Pflicht des Verwaltungsgerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG andererseits zu unterscheiden. Eine fehlerhafte oder gar unterbliebene Anhörung eines Betroffenen im behördlichen Asylverfahren führe nicht – gewissermaßen reflexartig – zu einer Gehörsverletzung auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, sondern allenfalls zu einer formellen Rechtswidrigkeit des streitgegenständlichen Bescheides, was zu dessen Aufhebung gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO führen könne. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass eine Anhörung im behördlichen Verfahren überhaupt vorgeschrieben sei, dies sei etwa in einem Widerrufsverfahren gemäß § 73b Abs. 6 Satz 1 AsylG nicht der Fall, weil dem Ausländer die beabsichtigte Entscheidung über einen Widerruf oder eine Rücknahme schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen und ihm lediglich Gelegenheit zu einer mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871