Auch in einer höflichen Formulierung in Gestalt einer „Bitte“ um Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann in Anlehnung an die Grundsätze zur Auslegung von prozessualen Erklärungen der klar, eindeutig und vorbehaltlos geäußerte Wille erkennbar sein, eine mündliche Verhandlung zu beantragen, sagt… Weiterlesen..