Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen abgelehnten Eilrechtsschutz

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat mit Beschluss vom 17. April 2024 (Az. 15/24) eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen, die mit der Begründung erhoben worden war, dass ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin den Beschwerdeführer unter anderem in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 7 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt habe, weil es die in seinem Asylverfahren nicht möglich gewesene vertrauliche Besprechung mit seiner Rechtsanwältin vor der Anhörung und eine fehlende ordnungsgemäße Belehrung des Beschwerdeführers über seine Mitwirkungspflichten nicht berücksichtigt habe. Eine Verfassungsbeschwerde sei nur zulässig, so der Verfassungsgerichtshof, wenn der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die konkrete Möglichkeit darlege, dass er durch die beanstandete Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt sein könne, was eine Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung voraussetze. An einer solchen Auseinandersetzung habe es in der Verfassungsbeschwerde gefehlt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871