Überlange Dauer eines Haftbeschwerdeverfahrens

Die überlange Dauer eines Beschwerdeverfahrens gegen die Anordnung von Sicherungshaft verstößt gegen das Beschleunigungsgebot und verletzt das Grundrecht Betroffener auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (Az. XIII ZB 7/22). In dem Verfahren hatte das Beschwerdegericht angenommen, dass das Beschleunigungsgebot nur für am Verfahren beteiligte Behörden gelte, nicht aber auch für die mit der Haftanordnung und Haftprüfung befassten Gerichte. Das sah der BGH anders, weil die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der (deutschen) Grundrechte heranzuziehen seien. Art. 5 Abs. 4 EMRK schreibe vor, dass bei einer Freiheitsentziehung ein Gericht auf Antrag der betroffenen Person „innerhalb kurzer Frist“ über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheiden müsse; das gelte auch für eine Rechtsmittelinstanz. In Rechtsmittelverfahren wie dem deutschen Haftbeschwerdeverfahren seien nach der Rechtsprechung des EGMR allerdings (erst) Verzögerungen von mehr als drei bis vier Wochen geeignet, die Frage nach einer Verletzung des Erfordernisses einer Entscheidung „innerhalb kurzer Frist“ aufzuwerfen. In seinem Leitsatz zu dieser Entscheidung spricht der BGH übrigens vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) statt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Auslegung der EMRK heranzuziehen sei, das ist vermutlich (hoffentlich) ein redaktionelles Versehen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871