Rechtsmittelverfahren in Freiheitsentziehungssachen dienen nicht der Verhinderung von Abschiebungen, wofür Betroffene verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutz in Anspruch nehmen können, sondern dazu, etwaige rechtswidrige Freiheitsentziehungen zu beenden, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 24. Februar 2026 (Az. XIII ZB 5/24). Selbst eine… Weiterlesen..