Familienflüchtlingsschutz nur bei nationaler Flüchtlingsanerkennung des Stammberechtigten

Familienflüchtlingsschutz gemäß § 26 AsylG gibt es nur für Familienangehörige eines Stammberechtigten, der gerade in Deutschland als Flüchtling anerkannt worden ist, meint das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 10. September 2024 (Az. 14 A 3506/19.A), dessen Volltext noch nicht vorliegt, über das es aber in einer Pressemitteilung berichtet. Dieses Ergebnis ergebe sich unter anderem aus der Systematik von § 26 AsylG, aus Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und daraus, dass es sich bei der Vorschrift um eine nationale Sonderregelung handele. Grundsätzlich sollten Personen, denen ein anderer Staat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt habe (im entschiedenen Verfahren war das Bulgarien), in diesen anderen Staat zurückkehren, der dann auch für den Familiennachzug verantwortlich sei. Gehe ausnahmsweise einmal wie hier die Verantwortung für den Flüchtling auf die Bundesrepublik Deutschland über, so richte sich der Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz und erfordere nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz. Das OVG Münster hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871