Geht eine Verfolgungshandlung unmittelbar von staatlichen Organen aus, dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie dem Willen des Staates entspricht, in dessen Namen sie vorgenommen wird, sagt das Oberverwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil vom 3. November 2025 (Az. 13 A… Weiterlesen..