Materielles Flüchtlingsrecht

  • Erneut kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    Die Ableistung des Wehrdienstes in Russland ist nicht mit der Gefahr eines ernsthaften Schadens im Sinne von Art. 15 der EU-Qualifikationsverordnung verbunden und führt daher nicht zur Gewährung internationalen Schutzes, meint das Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Urteil vom 1. Juli… Weiterlesen..

  • Durchentscheiden beim Familienflüchtlingsschutz noch möglich

    Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen Antrag auf Gewährung von Familienflüchtlingsschutz (§ 26 Abs. 5 AsylG a.F.) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden hat, dann kann ein Verwaltungsgericht durchentscheiden und das Bundesamt unmittelbar auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft… Weiterlesen..

  • Europäischer Gerichtshof äußert sich zur begründeten Furcht

    Bei der Feststellung, ob eine „begründeten Furcht vor Verfolgung“ besteht, müssen nationale Behörden eine individuelle, konkrete und objektive Beurteilung der persönlichen Umstände der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie der Tatsachen und Umstände im Zusammenhang mit ihrem Antrag und der Lage in… Weiterlesen..

  • Erneut kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    In einer Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 informiert das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. OVG 12 B 7/24), in dem es davon ausgeht, dass die Ableistung des einjährigen Grundwehrdienstes in der… Weiterlesen..

  • Tschetschenische Frauen sind keine soziale Gruppe

    Die Gruppe der tschetschenischen Frauen stellt keine soziale Gruppe im flüchtlingsrechtlichen Sinne dar, sagt das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinem Urteil vom 14. April 2026 (Az. 4 LB 225/23 OVG). Als umgebende Gesellschaft im Sinne von § 3b Abs. 1 Nr.… Weiterlesen..

  • Kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    Einem russischen Staatsangehörigen im wehrpflichtigen Alter, der nach Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine aus Russland ausgereist ist, droht im Fall seiner Rückkehr in die Russische Föderation nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung wegen… Weiterlesen..

  • Keine offensichtliche inländische Fluchtalternative für Homosexuelle in der Türkei

    Die Frage des Bestehens einer inländischen Fluchtalternative für Homosexuelle in der Türkei wird in der deutschen Rechtsprechung unterschiedlich bewertet, so das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 11. März 2026 (Az. 22 L 520/26.A), weswegen ein Asylantrag jedenfalls nicht gemäß… Weiterlesen..

  • Keine Verfolgung nach Präsidentenbeleidigung in der Türkei?

    Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geht in seinem Urteil vom 13. Februar 2026 (Az. 3a K 2237/21.A) davon aus, dass Anklagen in der Türkei wegen Präsidentenbeleidigung oder Terrorpropaganda für sich genommen nicht darauf schließen lassen, dass Betroffene deswegen verfolgt werden. In der… Weiterlesen..

  • Tatsachenrevision zu Eritrea eingegangen

    Das Bundesverwaltungsgericht informiert am 25. Februar 2026 in einer Pressemitteilung darüber, dass bei ihm eine Tatsachenrevision (§ 78 Abs. 8 AsylG) eingegangen ist, in der es um die Situation in Eritrea geht. Es handelt sich vermutlich um das Verfahren, in dem… Weiterlesen..

  • Auswirkungen der Proteste im Iran auf Asylverfahren?

    In einem Beweisbeschluss vom 26. Januar 2026 (Az. 5 K 1160/23 Me) bittet das Verwaltungsgericht Meiningen das Auswärtige Amt um Auskunft darüber, wie aufgrund der aktuellen Situation im Iran und vor dem Hintergrund der jüngsten Proteste mit Rückkehrern umgegangen wird,… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871