Materielles Flüchtlingsrecht

  • Europarechtswidrige Widerrufsverfahren bei Jesiden?

    Wenn ein Flüchtling in seinem Herkunftsstaat nicht länger verfolgt wird, kann seine Anerkennung als Flüchtling widerrufen und die Flüchtlingseigenschaft entzogen werden. Das gilt allerdings gemäß Art. 11 Abs. 1 UAbs. 2 Status-VO nicht, wenn er sich auf „zwingende, auf früherer… Weiterlesen..

  • Kein internationaler Schutz für russische Wehrpflichtige

    In seinem immerhin ausführlich begründeten Beschluss vom 30. September 2026 (Az. OVG 12 B 3/26) erklärt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut, warum die Einberufung in den russischen Grundwehrdienst nicht zur Gewährung von internationalem Schutz führen soll. Es bestehe zwar ein realistisches… Weiterlesen..

  • Kein Schutz vor familiärer Gewalt in Syrien

    Das Verwaltungsgericht Köln meint in seinem Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. 3 K 4975/24.A) zwar, dass eine Gruppenverfolgung von Frauen in Syrien nicht generell anzunehmen ist, geht aber auch davon aus, dass einer Frau, die sich mit dem Grundwert… Weiterlesen..

  • Erneut kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    Die Ableistung des Wehrdienstes in Russland ist nicht mit der Gefahr eines ernsthaften Schadens im Sinne von Art. 15 der EU-Qualifikationsverordnung verbunden und führt daher nicht zur Gewährung internationalen Schutzes, meint das Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Urteil vom 1. Juli… Weiterlesen..

  • Durchentscheiden beim Familienflüchtlingsschutz noch möglich

    Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen Antrag auf Gewährung von Familienflüchtlingsschutz (§ 26 Abs. 5 AsylG a.F.) nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden hat, dann kann ein Verwaltungsgericht durchentscheiden und das Bundesamt unmittelbar auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft… Weiterlesen..

  • Europäischer Gerichtshof äußert sich zur begründeten Furcht

    Bei der Feststellung, ob eine „begründeten Furcht vor Verfolgung“ besteht, müssen nationale Behörden eine individuelle, konkrete und objektive Beurteilung der persönlichen Umstände der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie der Tatsachen und Umstände im Zusammenhang mit ihrem Antrag und der Lage in… Weiterlesen..

  • Erneut kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    In einer Pressemitteilung vom 28. Mai 2026 informiert das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. OVG 12 B 7/24), in dem es davon ausgeht, dass die Ableistung des einjährigen Grundwehrdienstes in der… Weiterlesen..

  • Tschetschenische Frauen sind keine soziale Gruppe

    Die Gruppe der tschetschenischen Frauen stellt keine soziale Gruppe im flüchtlingsrechtlichen Sinne dar, sagt das Oberverwaltungsgericht Greifswald in seinem Urteil vom 14. April 2026 (Az. 4 LB 225/23 OVG). Als umgebende Gesellschaft im Sinne von § 3b Abs. 1 Nr.… Weiterlesen..

  • Kein subsidiärer Schutz für russische Wehrpflichtige

    Einem russischen Staatsangehörigen im wehrpflichtigen Alter, der nach Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine aus Russland ausgereist ist, droht im Fall seiner Rückkehr in die Russische Föderation nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung wegen… Weiterlesen..

  • Keine offensichtliche inländische Fluchtalternative für Homosexuelle in der Türkei

    Die Frage des Bestehens einer inländischen Fluchtalternative für Homosexuelle in der Türkei wird in der deutschen Rechtsprechung unterschiedlich bewertet, so das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 11. März 2026 (Az. 22 L 520/26.A), weswegen ein Asylantrag jedenfalls nicht gemäß… Weiterlesen..

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871