Vermischtes vom Bundesgerichtshof

In zwei Beschlüssen vom 17. September 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es wegen des der Ausländerbehörde zustehenden „organisatorischen Spielraums“ nicht gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verstößt, wenn statt einer ursprünglich geplanten Abschiebung mit einem Linienflug letztlich eine Abschiebung mit einem Charterflug stattfindet, auch wenn sich dadurch die Dauer der Inhaftierung verlängert (Az. XIII ZB 23/22), und dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Anhörungstermin zwar kurzfristig, aber noch so rechtzeitig unterrichtet wird, dass er das Gericht über seine geplante Teilnahme informieren könnte, er dies aber unterlässt und die Anhörung dann ohne ihn erfolgt (Az. XIII ZB 67/20). In einem weiteren Beschluss vom 17. September 2024 (Az. XIII ZB 71/22) meint der Bundesgerichtshof, dass ein Ausländer, dessen Aufenthalt bestandskräftig auf den Bezirk einer Ausländerbehörde beschränkt wurde, keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr an einem anderen Ort begründen könne, und dass ein Ausländer gemäß § 62 Abs. 3b Nr. 7 AufenthG dem behördlichen Zugriff entzogen sei, wenn er nach Bekanntwerden seines Aufenthaltsorts diesen wechsele und sein neuer Aufenthaltsort der Ausländerbehörde erneut nicht bekannt sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871