Unionsrechtliche Überformung einer Regelerteilungsvoraussetzung

Die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG wird unionsrechtlich dahingehend überformt, dass nur gewichtige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG rechtfertigen können und dass das daraus resultierende öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung das Interesse des Ausländers an der Verwirklichung seines Rechts auf Aufenthalt überwiegen muss, meint das Oberverwaltungsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 28. August 2024 (Az. 6 Bs 66/24). Ein Versagungsgrund sei darum nicht schon immer dann gegeben, wenn ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 AufenthG bestehe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871