Der Begriff der „Aufenthaltserlaubnis“ im Sinne des § 9 Abs. 1 BeschV ist weiterhin einschränkend dahin auszulegen, dass Aufenthaltserlaubnisse, die kraft Gesetzes zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigen, nicht erfasst sind, meint das Verwaltungsgericht Kassel in seinem Urteil vom 24. April… Weiterlesen..