Das Bundesverwaltungsgericht berichtet in einer Pressemitteilung vom 19. Dezember 2024 über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. 1 C 3.24), wonach es über eine weitere Tatsachenrevision zur Situation von Schutzberechtigten in Italien entschieden hat. Danach drohten alleinerziehenden international schutzberechtigt anerkannten Elternteilen mit einem Grundschulkind und einem Kind unter drei Jahren aktuell bei einer Rückkehr nach Italien keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 4 der EU-Grundrechtecharta zur Folge haben könnten.
Schreibe einen Kommentar