In seinem Urteil vom 7. Januar 2025 (Az. 15783/21, A.R.E. gg. Griechenland) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen eines illegalen Pushbacks an der griechisch-türkischen Grenze im Mai 2019 verurteilt. Griechische Behörden hätten damals eine aus der Türkei geflohene Beschwerdeführerin in Grenznähe aufgegriffen, sie festgenommen, ihr Asylgesuch ignoriert und sie noch am Tag ihres Aufgriffs in die Türkei zurückgeschoben, wo sie verhaftet wurde; die Festnahme und anschließende Zurückschiebung ohne Prüfung des Asylgesuchs der Betroffenen habe ihre Rechte aus Artt. 3, 5 und 13 EMRK verletzt. Außerdem gebe es starke Indizien, so der Gerichtshof, dass Griechenland in diesem Zeitraum systematisch Pushbacks praktiziert habe. In einem weiteren Urteil vom 7. Januar 2025 (Az. 15067/21, G.R.J. gg. Griechenland) hat der Gerichtshof eine Beschwerde zurückgewiesen, in der der dortige Beschwerdeführer geltend gemacht hatte, im September 2020 von griechischen Behörden im Wege eines Pushbacks in die Türkei zurückgeschoben worden zu sein. Er habe nicht nachweisen können, sich tatsächlich in Griechenland aufgehalten zu haben und tatsächlich von einem Pushback betroffen zu sein, was er trotz der Indizien für eine Praxis systematischer Pushbacks in Griechenland hätte tun müssen. Der Gerichtshof hat zu seinen Urteilen auch ausführliche Pressemitteilungen veröffentlicht (A.R.E. gg. Griechenland sowie G.R.J. gg. Griechenland).
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