Menschenrechtsschutz

  • Belgien schon wieder wegen Aufnahmesituation verurteilt

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien in seinem Urteil vom 9. April 2026 (Az. 52836/22 u.a., M.V. u.a. gg. Belgien) erneut verurteilt und eine Verletzung der Rechte der vier Beschwerdeführer aus Art. 3 und Art. 6 EMRK festgestellt, weil belgische Behörden… Weiterlesen..

  • Keine Gruppenverfolgung von Hazara in Afghanistan

    In seinem sehr ausführlich begründeten Urteil vom 26. März 2026 (Az. 32694/23) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Abschiebung eines Angehörigen der Hazara von Schweden nach Afghanistan zu einer Verletzung von Art. 3 EMRK führen würde. Zwar… Weiterlesen..

  • Kein Outsourcing menschenrechtlicher Schutzpflichten

    Menschenrechtliche Pflichten eines Staats knüpfen an die faktische und effektive Kontrolle des Staats über Handlungen an, da nützt auch die Auslagerung asylrechtlicher Schutzgewährung nichts. Der UN-Antifolterausschuss hat dies in seiner aktuellen Entscheidung A.A. gg. Australien vom 27. November 2025 am… Weiterlesen..

  • Menschenrechtliche Anforderungen an Asylverfahrenshaft

    Die GEAS-Reform erlaubt zwar die Inhaftierung von Schutzsuchenden schon während des erstinstanzlichen Asylverfahrens, gleichwohl sind dabei rechtliche Vorgaben zu beachten, die sich etwa auch aus den Menschenrechten ergeben können. In einem neuen Beitrag im HRRF-Blog wird die Entscheidung A.K.S. gg.… Weiterlesen..

  • Auslagerung von Migrationskontrolle menschenrechtlich irrelevant

    Wer seit dem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. Mai 2025 (S.S. gg. Italien, Az. 21660/18) dachte, dass Staaten ihre menschenrechtlichen Pflichten gegenüber Schutzsuchenden faktisch auf Drittstaaten auslagern können, der sollte einmal die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses im… Weiterlesen..

  • Anordnungen des UN-Menschenrechtsausschusses rechtlich unverbindlich

    In seinem Beschluss vom 9. März 2026 (Az. 5 L 31/26 V) zeigt sich das Verwaltungsgericht Berlin von einstweiligen Anordnungen („interim measures“) des UN-Menschenrechtsausschusses wenig beeindruckt und meint, dass diese in Verfahren vor deutschen Gerichten keinerlei Bindungswirkung hätten. Grundlage für… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Nicht in allen Staaten sind asylgerichtliche Verfahren wie in Deutschland (siehe § 83b AsylG) von der Zahlung von Gerichtskosten befreit. In der Schweiz gibt es solche Gerichtskosten und wird ein asylgerichtliches Verfahren erst durchgeführt, wenn der oder die Schutzsuchende die… Weiterlesen..

  • Menschenrechtliche Anforderungen an die Altersfeststellung

    Eine Entscheidung des UN-Kinderrechtsausschusses aus dem Mai 2024 erläutert die menschenrechtlichen Anforderungen an die Altersfeststellung am Beispiel des Dublin-Verfahrens: Bloße Plausibilitätsannahmen sind unzureichend und die Altersfeststellung muss zeitnah, kindgerecht, geschlechtersensibel und kulturell angemessen erfolgen. Im Zweifel muss die Vermutung der… Weiterlesen..

  • Menschenrechtsverletzung bei Vorenthaltung eines gesicherten Aufenthaltsrechts

    Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) ist nicht auf ein bloßes Refoulement-Verbot beschränkt, sondern beinhaltet auch ein Recht auf Rechtssicherheit und letztlich gesicherten Aufenthalt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Oktober 2025 gibt… Weiterlesen..

  • EGMR fasst Prüfungsmaßstab für Abschiebungshaft zusammen

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Hanna Jetter erarbeitet und von Johanna Mantel und Matthias Lehnert redigiert sowie um eine Analyse ergänzt. Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, menschenrechtlich… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871