Wer seit dem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. Mai 2025 (S.S. gg. Italien, Az. 21660/18) dachte, dass Staaten ihre menschenrechtlichen Pflichten gegenüber Schutzsuchenden faktisch auf Drittstaaten auslagern können, der sollte einmal die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses im… Weiterlesen..