Der niederländische Staatsrat (Raad van State) hat am 23. Juli 2025 entschieden (Az. 202404274/1/V3), dass alleinstehende männliche Asylbewerber nicht mehr aus den Niederlanden nach Belgien überstellt werden dürfen, weil die belgischen Behörden bei der Aufnahme und beim Rechtsschutz für diese Gruppe von Schutzsuchenden systematisch versagt haben. Der Mangel an Aufnahmeplätzen für alleinstehende männliche Asylbewerber in Belgien sei nicht mehr nur vorübergehend, sondern strukturell. Außerdem hätten alleinstehende Männer keinen Zugang zu einem wirksamen Rechtsschutz, da die belgischen Behörden Gerichtsentscheidungen nicht befolgten und Zwangsgelder nicht zahlten. Die Gleichgültigkeit der belgischen Behörden, diese Mängel bei der Aufnahme von Schutzsuchenden und beim Rechtsschutz zu beheben, lasse den Schluss zu, dass es in Belgien für diese Gruppe von Asylbewerbern systematische Mängel gebe, die dazu führten, dass die Betroffenen nach ihrer Rückkehr nach Belgien ihre grundlegendsten Lebensbedürfnisse nicht mehr erfüllen könnten. Dies verstoße gegen die Menschenrechte.
Der Staatsrat hat zu seiner Entscheidung auch eine Pressemitteilung veröffentlicht, und die deutsche Rechtsprechung sieht das übrigens genauso.
Die belgische Migrationsministerin wurde in einer Reaktion auf die niederländische Gerichtsentscheidung mit der Aussage zitiert, dass die Defizite im belgischen Asylsystem nicht in einer Achtlosigkeit der Behörden begründet seien, sondern in einer „jahrelangen strukturellen Überforderung“. Ist schon klar, da kann der Staat auch nichts machen, und schon gar keine Abhilfe schaffen, wenn die Realität nicht den Vorstellungen und Wünschen der Politik entspricht.
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