Systemische Mängel in Belgien

Ähnlich wie das Verwaltungsgericht Arnsberg (siehe HRRF-Newsletter Nr. 132) geht nun auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 11. April 2024 (Az. 29 L 604/24.A) davon aus, dass das belgische Aufnahmesystem für Asylantragsteller hinsichtlich der Personengruppe der alleinstehenden Männer derzeit systemische Schwachstellen aufweist. Alleinstehenden Männern werde der Zugang zum Aufnahmesystem systematisch verweigert, wodurch ihnen unabhängig von ihrem Willen eine Situation extremer Not drohe, dabei seien Dublin-Rückkehrer in gleicher Weise betroffen wie andere Schutzsuchende. Da Obdachlosenunterkünfte etwa in Brüssel vollständig ausgelastet seien, hätten die Abgewiesenen keine andere Möglichkeit, als im Freien zu übernachten. Betroffene könnten auch nicht auf die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes verwiesen werden, um eine Unterkunft zu erhalten, weil die zuständigen Behörden gerichtliche Entscheidungen systematisch nicht umsetzen würden. Sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in seinem Bescheid zu einer anderen Bewertung komme, stammten die zitierten Erkenntnismittel aus den Jahren 2013 bis 2017 und seien damit veraltet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871