Keine Überstellung nach Griechenland bei Vulnerabilität

In Griechenland international Schutzberechtigten droht dort eine menschenrechtswidrige Behandlung, wenn die Schutzberechtigten vulnerabel sind, weswegen in Deutschland gestellte Asylanträge dann nicht als unzulässig abgelehnt werden dürfen, sagt das Verwaltungsgericht Trier in seinem Urteil vom 16. Juli 2025 (Az. 8 K 4407/24.TR). Grundlage für die Annahme, dass bestimmten international Schutzberechtigten in Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen drohten, sei die Überlegung, dass hinreichend junge, gesunde, arbeitsfähige, körperlich belastbare und mit hinreichender Durchsetzungsfähigkeit und Eigeninitiative ausgestattete Männer erwerbsfähig und erforderlichenfalls auch zur Übernahme anstrengender körperlicher Arbeiten imstande seien. Dies gelte aber nicht, wenn Betroffene auf Grund einer Erkrankung nicht zu dieser Personengruppe gehörten.

Es wird in der Diskussion um die aktuelle Griechenland-Rechtsprechung häufig übersehen, dass sie sich nur auf nicht-vulnerable Personen bezieht, so dass sie im Falle von Erkrankungen schon nicht mehr einschlägig sein kann. Im entschiedenen Verfahren hatte der Betroffene vorgetragen, seit einer im Jahr 2013 zugezogenen Beinverletzung Schmerzen zu haben und nicht lange sitzen und laufen zu können. Außerdem habe er in Griechenland keine ärztliche Versorgung erhalten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871