Einstweilen kein Hauptsacheverfahren zu Zurückweisungen

Die FAZ berichtet am 12. September 2025 (Paywall), dass von den drei Verfahren, in denen das Verwaltungsgericht Berlin Anfang Juni dieses Jahres Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze mit Eilbeschlüssen gestoppt hatte, noch ein Verfahren anhängig ist. Die Bundesregierung soll mit einer Erledigung (auch) dieses Verfahrens einverstanden sein, die Klägerin sich noch nicht geäußert haben. Zwei weitere Verfahren sollen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig sein, ein weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln.

In dem FAZ-Bericht geht es etwas unübersichtlich zu: Offenbar hat das Verwaltungsgericht die Parteien gefragt, ob sich der Rechtsstreit nicht mittlerweile erledigt habe, mutmaßlich weil der Klageantrag, die Einreise nach Deutschland zu gestatten, durch das Eilverfahren vorweggenommen wurde. Dass die Bundesregierung dem trotz der vollmundigen Ankündigungen des Bundesinnenministers zugestimmt hat, das Vorliegen der „europarechtlichen Notlage“ in den Hauptsacheverfahren besser zu argumentieren, könnte ganz einfach daran liegen, dass sie sich (zu Recht) keine Erfolgsaussichten ausrechnet und das Verfahren gerne ohne viel Aufsehen beerdigen möchte. Und nein, lieber Reinhard Müller von der FAZ (Paywall), das Recht folgt nicht „letztlich der Realität“, sondern es ist genau andersherum, jedenfalls in einem Rechtsstaat, den auch Sie hoffentlich nicht beseitigen wollen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871