Nach einer Zwischenstation beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist jetzt eines der Verfahren um die Erteilung von Aufnahmezusagen und Einreisevisa an afghanische Staatsangehörige beim Bundesverfassungsgericht gelandet. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. berichtet am 30. September 2025 in einer Pressemitteilung über die von ihr unterstützte Verfassungsbeschwerde, in der auch ein Eilantrag auf Erteilung vorläufiger Einreisevisa für einen afghanischen Richter und seine Familie gestellt wurde. Eine Zusammenfassung der in der Verfassungsbeschwerde vorgebrachten Argumente gibt es ebenfalls.
Vor dem Hintergrund der in Pakistan stattfindenden Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger wird dem Eilrechtsschutz in diesem Verfahren eine besondere Bedeutung zukommen, was die Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde (siehe oben) auch betont. Spannend ist, dass in dem Verfahren eine Aufnahmeerklärung gemäß § 22 S. 2 AufenthG erteilt wurde, die aus der Sicht des Oberverwaltungsgerichts (aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 1. September 2025 geht hervor, dass es sich vermutlich um das mit Beschluss vom 28. August 2025 (Az. 6 S 47/25) entschiedene Verfahren handelte) einen „rein innerbehördlichen Charakter“ ohne jegliche Außenwirkung haben soll.
Schreibe einen Kommentar