Geringe Anforderungen an Schlafstellen in Griechenland

Wenn man als nichtvulnerabler männlicher Schutzberechtigter in Griechenland keine Schlafstelle hat, dann muss man sich halt eine suchen, sagt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung vom 23. Oktober 2025, in der es über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom selben Tag (Az. 1 C 11.25) berichtet. In dem Urteil geht es um eine weitere Tatsachenrevision zur Situation männlicher Schutzberechtigter in Griechenland, immerhin leugnet das Bundesverwaltungsgericht darin nicht, dass es für Schutzberechtigte nicht unbedingt möglich sein wird, einen Schlafplatz in einer von hoheitlichen Trägern oder gesellschaftlichen Organisationen betriebenen Einrichtung zu erhalten, nur stellt es an die alternativ selbst zu organisierende Schlafstelle wohl keine besonders hohen Anforderungen: Solche Schlafstellen könnten notfalls auch in behelfsmäßigen Unterkünften, Wohncontainern, Zeltstädten, faktisch geduldeten Siedlungen oder in sonstigen einfachsten Camps mit einem Minimum an erreichbaren sanitären Einrichtungen zu finden sein.

Ob es solche informellen Schlafstellen in Griechenland in ausreichender Zahl tatsächlich gibt, ist eine Frage, die nicht geklärt ist, und die wohl auch nicht abschließend geklärt werden kann, weil es sich wohl eben gerade nicht um Schlafplätze handeln muss, die (nur) von bestimmten Trägern angeboten werden. Dass diese Art von Schlafstellen ausreicht, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinen Urteilen aus dem April 2025 gesagt (dort Rn. 40 bzw. Rn. 41), auch wenn es dort dann zumindest missverständlich auch wieder nur von bestimmten Trägern gesprochen hatte (Rn. 43 bzw. Rn. 44). Die Frage der Verfügbarkeit der von bestimmten Trägern angebotenen Schlafplätze, auf die sich etwa der aktuelle Beweisbeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg bezieht, dürfte aber jedenfalls für Schutzberechtigte relevant sein, die keine nichtvulnerablen Männer sind.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871