Keine „Duldung Light“ während eines Härtefallverfahrens

Mit Beschluss vom 23.6.2021 (Az. 13 PA 96/21) hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden, dass mit einer Annahme einer Eingabe zur Beratung durch eine Härtefallkommission eine Duldung nicht mehr gemäß § 60b AufenthG mit dem Zusatz „mit ungeklärter Identität“ versehen werden darf. Dann sei nämlich die von § 60b Abs. 1 AufenthG vorausgesetzte Kausalität zwischen dem Verhalten des Ausländers und dem Misslingen der Aufenthaltsbeendigung unterbrochen; etwas anderes ergebe sich auch nicht daraus, dass nach § 23a AufenthG subjektive Rechte des Ausländers ausgeschlossen sein sollen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871