Mit Beschluss vom 1. Juli 2021 (Az. 2 BvR 890/20) hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die in einem asylrechtlichen Verfahren gegen die Ablehnung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit des Richters erhoben worden war. Der abgelehnte Richter hatte in einem Urteil in einem anderen von ihm entschiedenen Verfahren, in dem es um Wahlplakate der NPD ging, „allgemeine und sehr weit gehende“ Ausführungen zum Thema Migration gemacht, unter anderen in Bezug auf die Wendung „Migration tötet“, was aus Sicht des BVerfG die Schlussfolgerung zuließ, der Richter hielte „Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel“. Siehe zu dieser Entscheidung auch die Pressemitteilung des BVerfG vom 9. Juli 2021.
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