Eine Twitter-Meldung berichtet über eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 2.7.2021 (Az S 146 AY 163/20), wonach die Praxis des Berliner Landesamts für Flüchtlinge, anerkannten Flüchtlingen für die Unterbringung in Sammelunterkünften finanzielle Eigenanteile in Rechnung zu stellen, rechtswidrig sei. Die Berliner Verwaltung praktizierte bislang eine „Übergangslösung“ zur Kostenabgeltung, die sich privatrechtlicher Handlungsformen (Schuldanerkenntnisse, Abtretungserklärungen, Rechnungen) bediente, wohl weil keine öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage vorhanden war (aka Flucht in das Privatrecht).
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