Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

In seinem Beschluss vom 15. Juli 2021 (Az. 2 A 96/21) hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis erläutert, welche Anforderungen an den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) zu stellen sind. Insbesondere sei eine Benennung bestimmter Erkenntnisquellen notwendig, nach deren Inhalt zumindest eine Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass nicht die Feststellungen, Einschätzungen oder Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend seien.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871