Keine Rücküberstellung nach Italien ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit

Laut einer Pressemitteilung vom 29. Juli 2021 hat das OVG Münster in zwei Verfahren (11 A 1674/20.A, 11 A 1689/20.A) am 20. Juli 2021 entschieden, dass aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende ohne Aussicht auf Unterbringung und Arbeit in Italien nicht rücküberstellt werden dürften. Vorschriften, die den Verlust des Rechts auf Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung regelten, seien weiterhin in Kraft, die hohe Jugendarbeitslosigkeit führe für die noch jungen Kläger dazu, dass sie keine Arbeit finden könnten, die sie in die Lage versetzen würde, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871