Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 29.6.2021 (Az. 37139/13) Zypern verurteilt, weil die Haftbedingungen in Abschiebungshaft gegen Art. 3 EMRK und die Ausgestaltung des Haftprüfungsverfahrens gegen Art. 5 EMRK verstießen. Der Beschwerdeführer war zeitweise mit sieben anderen Inhaftierten in einer weniger als 20 Quadratmeter großen Zelle untergebracht; als das Haftgericht bei einem Haftprüfungstermin seine Freilassung angeordnet hatte, wurde er noch im Gerichtsgebäude erneut festgenommen, weil das Gericht, immerhin das Oberste Gericht Zyperns, nach Ansicht der Behörden falsch entschieden hatte.
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