Abschiebungsverbot hindert Auslieferung (in anderen Staat) nicht

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main informiert in einer Pressemitteilung vom 22. April 2025 über seinen Beschluss vom selben Tag, in dem es die Auslieferung eines in Griechenland verurteilten Afghanen zur Strafvollstreckung nach Griechland für zulässig hält, weil ein in Deutschland bestehendes befristetes Verbot der Abschiebung nach Afghanistan aus humanitären Gründen der Auslieferung nach Griechenland nicht entgegenstehe. In einigen Medienberichten (siehe hier und hier) lesen sich zumindest die Überschriften so, als ob in dem Verfahren ein Abschiebungsverbot bezüglich Griechenland im Raum gestanden hätte, das scheint aber nicht der Fall zu sein.

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ISSN 2943-2871